Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, das Design und die Anfertigung von Messeständen, die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen von Messen, die Bereitstellung von Werbemitteln, insbesondere im Rahmen von Messen, sowie die Vermittlung dieser Leistungen.