Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen durch Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren, von Finanzinstrumenten aller Art einschließlich Termingeschäften, von Devisen, von Sachwerten, von Immobilien, von Lizenzen und gewerblichen Schutzrechten, durch Gründung von oder Beteiligung an anderen Unternehmen oder auf andere geeignete Weise, nicht als Dienstleistung für Dritte.