Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zwecke sind: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; Förderung der Altenhilfe; Förderung des Wohlfahrtwesens; Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit diese einen der vorgenannten Zwecke ebenfalls fördern. Verwirklichung der Zwecke insbesondere durch: Durchführung krankenpflegerischer, hauspflegerischer, hauswirtschaftlicher und sonstiger Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) nach den Rechtsgrundlagen des Sozialgesetzbuches oder durch den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen nach vergleichbaren Vorschriften.