Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Immobilien und der damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland. Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien sowie Dienstleistungen wie Vermarktung, Instandhaltung und Instandsetzung der Auslandsimmobilien.