Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen (nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften; der Betrieb gastronomischer Einrichtungen; Catering und Eventgestaltung; Handel von Speisen, Feinkostartikeln und Merchandisingartikeln; Einkaufskoordination und Franchise-Dienstleistungen für Vertragsunternehmen des Großhandels sowie des Im- und Exports, schwerpunktmäßig für den Bereich Lebensmittel und Drogerieartikel; Marketing und Werbung, insbesondere die Gestaltung, Einführung und Promotion von Marken; Übernahme der Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung, externes Controlling im Bereich Warenwirtschaft und Inventur; Lizensierung, Erstellung und Betrieb von virtuellen Gastronomiekonzepten.