Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing und Unternehmensberatung, die Ausbildung im elektronischen Handel sowie die Durchführung aller Arten von Buchhaltungsdienstleistungen und Finanzberatung für Start-Ups, mit Ausnahme von Tätigkeiten nach den §§ 1 Abs. 1 a S. 2, 32 Kreditwesengesetz sowie Tätigkeiten, die einem Steuerberater vorbehalten sind. Ferner weiterhin der Handel mit Kosmetikprodukten sowie der elektronische Vertrieb und der Import und Export von Waren. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.