Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, Herstellung von Geschäftskontakten und Vermittlung von Privat- und Geschäftskunden sowie Beratung in diesem Zusammenhang, Büroservice mit Schreib- und Programmierarbeiten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), Verwalten und Führen von Unternehmen und Betrieben.