Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von digitalen Innovationen in Startups und etablierten Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, für eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.