Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher sowie Förderung der Jugend- und Familienhilfe. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und/oder Betreuung von Tagesgruppen gemäß dem Berliner Bildungsprogramm; die Durchführung von ambulanten sozialpädagogischen Hilfen zur Erziehung - KJHG (SGB VIII) - und Eingliederungshilfen - SGB XII und § 35a SGB VIII; Einzelfallhilfe bei Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen, welche zur Sozialen Teilhabe gemäß § 113 Abs. 2 i.V.m. §§ 76 ff. SGB IX erfolgen. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder und Jugendliche unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen.