Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen sowie verwandte erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind, wie die erlaubnisfreie Erbringung von Management- und Unternehmensberatungsleistungen für Dritte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.