Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Kunstgegenständen aller Art sowie der Handel mit und die Veröffentlichung von ebensolchen Kunstgegenständen, sowie die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sammlung und der Ausstellung von Kunstgegenständen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang der Beschaffung von Spendengeldern und Bußgeldmarketing.