Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung sowie Jugendhilfe im vorrangig handwerklichen Bereich und die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 AO.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von praxisorientierten, handwerklichen Tages- und Wochenprojekten mit Jugendlichen; die Durchführung von gemeinnützigen Projekten und die Bewerkstelligung der technischen Umsetzung; Durchführung von Schulprojekten im Rahmen berufsorientierter Wissensvermittlung.
Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 2 AO.