Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Projektierung, die Finanzierung und die Umsetzung von Geschäftsideen, die Beteiligung an Unternehmen und Projekten, insbesondere im Schwerpunkt der Medienproduktion, der Erstellung und Vertrieb von Radio, TV und Social Media Angeboten, Vertriebsdienstleistungen im Bereich der elektronischen Medien sowie den Erwerb, Verwaltung und Vertrieb von Medienunternehmen, Beteiligungen im Medienbereich und Personaldienstleistungen im In- und Ausland, im Besonderen in Berlin und Brandenburg sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.