Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vermarktung von Softwareprodukten, insbesondere von Online-Plattformen mit integrierten digitalen Bestell- und Bezahllösungen, sowie Prozessmanagement mit Endkundenbezug, einschließlich Serviceleistungen im Bereich Informationstechnologie, Marketing, Beratung und Projektmanagement in der Informationstechnologie.