Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf eigenen Vermögens im Bereich Immobilien und Immobilienbeteiligungen, also der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung sowie der Verkauf von Grundstücken und Grundstücksrechten jeder Art (insbesondere Voll-/Miteigentum, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbau- und Erbpachtrechte, Dauernutzungsrechte usw.) einschließlich der Projektierung- und/oder (Kern-)Sanierung eigener Immobilien, und zwar jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten (insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)).