Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen sowie der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien nur im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens, ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.