Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Entwicklung und Vermarktung von Software Technologien, insbesondere: von Angeboten, die Bildungslandschaften fördern und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen fördern, der Entwicklung und Vermarktung von Software Technologien zur Vernetzung von Angebotenen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit den entsprechenden Zielgruppen der Angebote, der Förderung der Digitalisierung von Prozessen in der Kinder- und Jugendarbeit.