Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Distribution von Musikstücken, insbesondere durch den Verkauf und den Download von Tonträgern über Internetportale und Streamingplattformen, der Vertrieb von Merchandise-Produkten, die Organisation und die Durchführung von Events und das Betreiben eines online Musikmarktplatzes, der es Musikern und Musikfans ermöglicht, Konzerte und andere Veranstaltungen mit
Live-Musik zu planen und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen oder zu vermitteln.