Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Angebot von Beratungsleistungen, insbesondere Finanz- und Finanzierungsberatung, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, Unternehmensberatung und Handel, das Angebot von Fertigungsleistungen, insbesondere in der Metallverarbeitung einschließlich Verzierungen und Legierungen aus Edelmetall, und im Elektronikbereich, der Verkauf und die Vermietung von Immobilien, die Beratung und Planung im Baugewerbe sowie Lagerhaltung und E-Commerce.