Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Betrieb einer Anlagevermittlung und Anlageberatung auf Grund des § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) gemäß Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines Wertpapierinstituts.