Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, deren Zweck der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien ist, einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; solche nach KWG sind ausgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind auch Tätigkeiten gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO (Maklertätigkeit) und § 34i GewO (Immobiliendarlehensvermittlung).