Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Projektierung und Durchführung von Projekten in der Sicherheits- und Baubranche, Im- und Export von Textilien und weiteren genehmigungsfreie Handelsgütern außer Lebensmitteln, Metallbau, Handel mit Edelmetall, Vermittlung von Verträgen im Kurierdienst sowie in der Branche Personenbeförderung, Gleisbauarbeiten, Gebäudereinigung, Autovermietung, Winterdienst, Garten- und Landschaftsbau, Bereitstellung von Mitarbeitern und Personalvermittlung.