Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Tätigkeiten nach dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG), die Bearbeitung und Vermittlung zur Abwicklung von mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die Bearbeitung und Abwicklung von Verkehrsunfällen und Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere Sach- und Personenschäden und deren Folgen, über bearbeitende Stellen, z. B. Sachverständige, Rechtsanwälte, Werkstätten, Autovermietungen, Autohäuser, Versicherungsmakler, sowie sämtliche Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.