Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Privatpersonen, privaten und öffentlichen Unternehmen sowie kommunalen Gebietskörperschaften, Bundesländern und Bund in wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Dies beinhaltet insbesondere Finanzplanung und Analytik, Unternehmensvertretung und Projektmanagement, Akquise von Investoren sowie Mandatserfüllung für gesetzliche Vorstände und Führungskräfte, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.