Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, Entwicklung, der Betrieb, das Reselling (Verkauf und Vermietung), die Optimierung, Beratung und Schulung von onlinebasierten Sales- und Marketinglösungen sowie der Erwerb, das Verwalten und Halten von Beteiligungen im In- und Ausland im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.