Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Baugewerbe, der Tiefbau, Glasfasertechnik, Glasfaserarbeiten und Lagerarbeiten (Logistik). Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es auch, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu verwalten und/oder die persönliche Haftung in anderen Unternehmen zu übernehmen. Die Beteiligung erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.