Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und die Mehrung von eigenen Vermögen und alle in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere das Eingehen und das Halten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.