Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bewirtschaftung von Immobilien, einschließlich Gaststätten- und Hotelbetrieb, vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften jeglicher Art und Rechtsform sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie Verwaltung eigenen Vermögens.