Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zeitarbeitnehmerüberlassung, Personaldienstleistungen, Personalvermittlung, insbesondere von Kranken-und Altenpflegekräften sowie die Unternehmensberatung, insbesondere im Gesundheitswesen. Jegliche Beratungstätigkeit des Unternehmens beschränkt sich auf erlaubnisfrei durchführbare Beratung. Erlaubnispflichtige Beratung wie Steuer- oder Rechtsberatung wird nicht durchgeführt.