Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Erbringung erlaubnisfreier Dienst- und Beratungsleistungen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.