Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere Vermietung und Verpachtung von Lager- und Gewerbeimmobilien an Jedermann. Errichtung und Bewirtschaftung von Gewerbe sowie Wohnimmobilien, ebenso das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Vermietung sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich von Baumaschinen, Fahrzeugen und Bauzubehör.