Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere in Deutschland, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Unterstützungsleistungen für ihre Tochtergesellschaften z.B. in den Bereichen Finanzen, Buchhaltung, Personalwesen (human resources) sowie Vertrieb und Marketing (sales & marketing).