Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Beteiligung an fremd- und eigengegründeten Unternehmen. Verwaltung von Vermögen und Erwerb. Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Erbringung von Managementleistungen und sonstiger Dienstleitungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen. Erwerb, Erschließung, Beplanung, Bebauung, Nutzung, Verwaltung, Veräußerung und/oder sonstige Verwendung unbebauter und bebauter Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte.