Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Softwareentwicklung, Entwicklung von Videospielen, Unternehmensberatung und Eingehen und Halten von Unternehmensbeteiligungen. GenehmigungspflichtigeTätigkeiten nach spezialgesetzlichen Vorschriften, die die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom Nachweis öffentlich-rechtlicher Erlaubnis abhängig machen, werden nicht ausgeübt.