Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Waren aller Art, die in Deutschland hergestellt werden, insbesondere, Design von Mode, Interieur sowie Waren aller Art, Verwaltung und Entwicklung von Marken und Patenten, Handel mit mobilen Wirtschaftsgütern international, Vermittlung von Leasing und Finanzierung, Beteiligung an anderen Unternehmen.