Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Entwicklung, Anpassung, Implementierung, Wartung, Test sowie Benchmarking, Designen, Entwickeln und Vertreiben von Computer-Software, Computer-Lösungen und Applikationen und (ii) Angebot bzw. Erbringung von Internet/Web-basierten Anwendungen, Dienstleistungen und Lösungen für IT-basierte Dienstleistungen, insbesondere einer Applikation zur Gestaltung und Unterstützung von Freizeitaktivitäten.