Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf von Häusern aller Art, Baustoffen, Wohnungseinrichtungen, Heimtextilien und Verkaufsvermittlung von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken, die Altbausanierung und Bauberatung sowie die M&A-Beratung ausländischer Auftraggeber.