Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anlagevermittlung und Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WplG (Wertpapierinstitutsgesetz) ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 70 Abs. 1 oder § 71 Abs. 4 WplG im Inland tätig ist und das in das bei der BaFin (Bundesanstalt düe Finanzdienstleistungsaufsicht) geführte Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen ist. Tätigkeiten nach § 34c und i GewO (Gewerbeordnung) sowie Beratung und Unternehmensberatung.