Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Planung und die Entwicklung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Hierunter fällt insbesondere die Erstellung von Nutzungskonzepten sowohl in Bezug auf eigene als auch in Bezug auf von Dritten gehaltene Immobilien; die Beratung Dritter bei der Finanzierung des Ankaufs und/oder der Bebauung von Immobilien; der Vermögensaufbau durch Beteiligung an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.