Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung in Fragen der Unternehmensführung sowie Erwerb, Vermietung und Verpachtung, Verkauf von Immobilien im In- und europäischen Ausland, Verwaltung und Verwertung in- und ausländischer Beteiligungen aller Art, insbesondere in den baltischen Staaten, und an Industrieunternehmen, jeweils für eigene Rechnung, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder § 34c Gewerbeordnung, bedürfen.