Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Autohandel, die Autovermittlung, die Vermittlung von Nutzfahrzeugen, der Autokauf in Kundenauftrag auf Provisionsbasis sowie Vermittlung von Kfz-Zubehör, Vermittlung von Personal und Geschäftsbeziehungen und die Dienstleistungen jeglicher Art die keinen bestimmten Bestimmungen unterliegen.