Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen.
Die Gesellschaft darf im Rahmen ihres Unternehmensgegenstands Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland unmittelbar oder mittelbar beteiligen, ihre Beteiligungen halten und verwalten sowie die Leitung ihrer Beteiligungsgesellschaften übernehmen und den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige aller Art ausdehnen.