Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Musiklabels. Hiervon umfasst sind Akquisition, Herstellung, Verwaltung und Verwertung von Leistungsschutzrechten, Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere an musikalischen oder verwandten Werken und Projekten; Vornahme von Musik-, Film- und anderen multimedialen Produktionen; Herstellung und Vertrieb analoger und digitaler Datenträgern, insbesondere von Tonträgern und Bildtonträgern aller Art; Durchführung von Marketing- und Public-Relations-Aktivitäten für ausgewählte Künstler sowie Herstellung, Vertrieb und Handel von bzw. mit Künstlermerchandising und Textilien, Druckerzeugnissen, Geschenkartikeln und Kleinwerbematerialien jedweder Form und Art sowie erlaubnisfreie Beratung im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand.