Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Bebauung, Teilung nach § 8 WEG und Veräußerung von Immobilien und Wohnungs-/Teileigentumen, einschließlich erlaubnispflichtiger Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften.