Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmens- und Personalberatung sowie Services, insbesondere bei Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften und sonstige Verwaltung und Übernahme von Unternehmensprozessen im Bereich Personalverwaltung, Personalgewinnung und -betreuung, Fach- und Führungskräftesuche sowie Personalmanagement. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.