Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Bereich der Medien-Bildung und Medienkompetenz. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung von Medienbildung im Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen und an sonstigen Bildungseinrichtungen - auch zur Weiterbildung von Lehrkräften.