Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb (Groß- und Einzelhandel sowie Online- und Versandhandel) von Natur- und Lifestyleprodukten, die Lizenzierung, Beratung und Schulung im Hinblick auf solche Produkte, die Einkaufskoordination und Erbringung von administrativen und Compliance-Dienstleistungen sowie Franchise-Dienstleistungen für Vertragsunternehmen. Dazu gehören auch die Erbringung von Marketing und Werbung, insbesondere die Gestaltung, Einführung und Promotion von Marken für Vertragsunternehmen, die Einrichtung und Ausstattung von Fachgeschäften und Shop-inShop Systemen im Rahmen eines Franchise-Systems sowie der Betrieb von eigenen Fachgeschäften.