Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
aa) Projektentwicklung von Immobilien, Tätigkeiten als Bauträger und An- und Verkauf sowie Halten (Bestand) von Immobilien. bb) Gründung, Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in den zuvor genannten Tätigkeitsbereichen ( aa)) tätig sind, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie Beratung von Unternehmen sowie Erwerb, Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, soweit es hierfür keiner gesonderten behördlichen oder gesetzlichen Erlaubnis bedarf, sowie Verwaltung eigenen Vermögens.