Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Gründen und Verwaltung von und Beteiligung an Gesellschaften einschließlich der Beteiligung an Handelsgesellschaften als persönlich haftender Gesellschafter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Kauf und Verwaltung von Immobilien.