Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, der Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte sowie Verwandte. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken und Gebäuden zur Erzielung von Überschüssen.